01Hervorhebung des VfGH
Der einzige erkennbare Unterschied zwischen den beiden Outlets liegt in der Titelgestaltung: Die Presse nennt den VfGH explizit als prüfendes Organ ('VfGH prüft'), während profil.at die Verfassungsfrage in den Vordergrund stellt, ohne das Gericht im Titel zu benennen. Inhaltlich transportieren beide Outlets denselben Sachverhalt; eine unterschiedliche Rahmung oder Schwerpunktsetzung ist auf Basis der Snippets nicht feststellbar.