01Fokussierung des Verbraucherschutzerfolgs
ORF betont explizit 'AK-Erfolg' und unterstreicht die praktische Konsequenz für Betroffene (Rückzahlungen fordern). OÖ Nachrichten wählt die gleiche Headline-Struktur, konzentriert sich aber stärker auf die rechtliche Klarstellung des Widerrufsrechts. Die Kronen Zeitung rahmt den Fall über die Schlagzeile 'Recht auf Rückzahlung' und signalisiert damit eine verbraucherschützende Perspektive, ohne inhaltlich substanziell zu divergieren.
02Detaillierungsgrad und Quellenangabe
ORF nennt explizit den 'Obersten Gerichtshof' und das vorausgehende 'OLG-Urteil', baut also eine rechtliche Eskalationskette ein. OÖ Nachrichten und Kronen Zeitung verzichten auf diese Differenzierung und berichten nur vom Obersten Gerichtshof. Dies ist ein formales Unterscheidungsmerkmal, hat aber keine Frame-Verschiebung zur Folge.
