01Nennung der Partei-Zugehörigkeit
Die Presse und oe24 führen Schellings ÖVP-Mitgliedschaft explizit an — die Presse im Untertitel, oe24 im Fließtext. Die Kleine Zeitung verzichtet auf die Parteinennung und bezeichnet Schelling schlicht als 'Ex-Minister'. Dieser Unterschied ist der auffälligste Divergenzpunkt, bleibt aber im Bereich redaktioneller Konvention und konstituiert keinen eigentlichen Frame-Unterschied.
02Rolle der WKStA
Die Presse nennt die WKStA namentlich als anklagende Behörde und zitiert deren Vorwurf der 'korruptiven Vereinbarung' direkt. Die Kleine Zeitung und oe24 verwenden den Begriff ebenfalls, ohne die Behörde prominent in der Headline zu platzieren. Insgesamt behandeln alle Outlets die WKStA als neutrale Verfahrensbeteiligte ohne erkennbare wertende Rahmung.
03Betonung der Unschuldsvermutung
Die Kleine Zeitung hebt im Snippet explizit hervor, dass beide Angeklagten die Vorwürfe bestreiten, und signalisiert damit die Unschuldsvermutung. Die Presse und oe24 lassen diesen Hinweis in den vorliegenden Snippets weg, was auf eine etwas knappere Faktendarstellung hindeutet — eine gezielte Rahmung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.